Magyar Íj Alapítvány
MAGYARIJ.HU
hungarikum

Das Ziel der Jurisdiktion: Ungarische Bögen aus natürlichen Materialien zu beurteilen, welche den beschriebenen Hungarikum-Parameter entsprechen sowie ungarische Bögen aus modernen Materialien zu beurteilen, welche den beschriebenen Hungarikum-Parameter entsprechen. Damit möchten wir den Bogenmachern, Händlern und Bogennutzern helfen, zwischen den ausgezeichneten Bögen und ähnlichen Bögen, die man nicht Ungarisch nennen kann, unterscheiden zu können.


I. Gerichtsstand Begrifflichkeiten
(Konzepte)

  1. Unter dem Begriff UNGARISCHER BOGEN verstehen wir solche Bögen (Repliken), die - nach heutigem Kenntnisstand - allen Parametern der ungarisch besaiteten Hornbögen aus dem 9.-11. Jahrhundert entsprechen..
  2. Unter dem Begriff UNGARISCH-GEFORMTE BOGEN verstehen wir solche Bögen, die - nach unseren heutigen Kenntnissen - den Maßen des ungarischen Bogens aus dem 9.-11. Jahrhundert entsprechen, außer den Materialien und der Herstellungsweise. (Bedeutung: ungarische Bögen aus modernem Material.)
    1. Unter dem Begriff einzigartiger UNGARISCH-GEFORMTER BOGEN verstehen wir den UNGARISCH-GEFORMTEN BOGEN, der auf der Grundlage eines bestimmten archäologischen Befundes hergestellt wurde.
    2. Unter dem Begriff UNGARISCH GEFORMTE BOGENSET verstehen wir solche Bögen, die auf der Grundlage eines ausgezeichneten UNGARISCH-GEFORMTEN BOGENS hergestellt werden und die folgenden Parameter erfüllen:

      1. Die gleichen Bögen des gleichen Bogenmachers gelten als Teil des Satzes, wenn alle Bögen in allen Aspekten (Aussehen, Größe, Verhältnis, Material, Herstellungsart, Verzierung) dem für die Zuständigkeit eingereichten Bogen entsprechen.
      2. Die Bögen, die den Punkt „i“ erfüllen, aber sich in den folgenden Parameter unterscheiden, können ebenfalls als Teil des Satzes gezählt werden:
        • unterschiedliche Zugkraft,
        • unterschiedliche Färbung und/oder Abdeckung der verschiedenen Teile der Bögen.


II. Rechtsgrundlage

Die Zuständigkeit basiert auf der Dokumentation der Hungarikum-Petition.

Weitere Informationen: Teile des ungarischen Bogens, Parameter des ungarischen Bogens.


III. Zeitpunkt der Gerichtsbarkeit

Die Jurisdiktion der UNGARISCHEN BÖGEN findet mindestens einmal statt, die Jurisdiktion der UNGARISCH-GEFORMTEN BÖGEN findet mindestens zweimal im Jahr an der Zeit und am Ort statt, wie auf der Webseite der Ungarischen Bogenstiftung angekündigt.


IV. Prozess der Jurisdiktion

  1. Die Zuständigkeit des Ungarischen Bogens des Ungarisch-Geformten Bogens kann entweder vom Hersteller oder vom Besitzer des Bogens durchgeführt werden.
  2. Die Zuständigkeit des ungarischen Bogensets darf nur vom Hersteller begründet werden.
  3. Der Gerichtsstand kann mindestens vierzehn (14) Tage vor dem Gerichtsstand auf der Webseite der Stiftung durch Service > Gerichtsstand > Formulare durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Formulars durchgeführt werden.
  4. Im Falle eines Formularmangels oder unklaren Informationen kann die Stiftung nach einer Frist von drei (3) Tagen per E-Mail um Berichtigung bitten. Im Falle einer erfolglosen Nachbesserung kann der Antrag abgelehnt werden.
  5. Die Stiftung sendet eine Bestätigungs-E-Mail über das Eintreffen von Formularen und Berichtigung, und der Antragsteller wird über die Entscheidung informiert, wenn sich seine/ihre Verbeugung nach Vorurteil an der Gerichtsbarkeit beteiligen kann oder abgelehnt wird.
  6. Im Falle eines für die Zuständigkeit akzeptierten Antrags muss der Antragsteller eine hier verfügbare Erklärung herunterladen, die unterzeichnet und per Post an die Postadresse der Stiftung gesendet werden muss, so dass sie sieben (7) Tage vor der Gerichtsbarkeit eintrifft.
  7. Der Bogen muss am Ort und am Tag der Gerichtsbarkeit bis zum Anmeldeschluss abgegeben werden.
  8. Die Jurisdiktion der ungarischen Bögen und ungarisch-geformten Bögen wird von verschiedenen Jurys beurteilt, deren Mitglieder vom Kuratorium der Stiftung festgelegt werden.


V. Die Gebühr der Jurisdiktion

  1. Jurisdiktionsgebühr für ungarische Bögen oder ungarisch-geformte Bögen: 1 500 HUF, Gerichtsgebühr für ungarisch-geformtes Bogenset: 20 000 HUF. (Die Stiftung ist subjektiv mehrwertsteuerfrei.)
  2. Die Gebühr muss innerhalb von drei (3) Tagen nach Eingang der Empfangsbestätigung per E-Mail auf das Bankkonto der ungarischen Bogenstiftung 62100119 - 11041087 überwiesen werden. Für die Transaktion musst das in der Bestätigung geschriebene Kommentar angegeben werden.
  3. Die Rechnung über die Zuständigkeit wird dem Initiator der Gerichtsbarkeit übergeben.


VI. Ergebnis der Rechtsprechung

  1. Bei positiver Beurteilung erhält der Bogen eine Jurisdiktionsnummer.
  2. Das Format der Jurisdiktionsnummer des UNGARISCHEN BOGENS: MI/Jahr(Monat.Tag)Seriennummer
  3. Das Format der Jurisdiktionsnummer des UNGARISCH-GEFORMTEN BOGENS: MFI/Jahr(Monat.Tag)Seriennummer
  4. Auf dem mit der Jurisdiktionsnummer versehenen Bogen kann die entsprechende Marke der Ungarischen Bogenstiftung angebracht werden, falls die markenzugelassene Person den Vertrag mit der Ungarischen Bogenstiftung über die Verwendung der Marke unterzeichnet.
  5. Im Falle einer Verweigerung des Urteils der Jury kann innerhalb von sieben (7) Tagen eine Revision der Ungarischen Bogenstiftung beantragt werden. Der Stiftungsrat entscheidet innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang des Revisionsantrags.


VII. Registrierung und Bekanntgabe

  1. Die Parameter und ein Foto aller mit der Gerichtsnummer versehenen Bögen sind auf der Webseite der Stiftung sowie der Name des Bogenmachers und/oder Eigentümers veröffentlicht, so dass jeder die Realität und den Ursprung der Jurisdiktion eines Bogens überprüfen kann. Dies zu akzeptieren, ist eine Voraussetzung für die Jurisdiktion.
  2. In Bezug auf die mit der Jurisdiktionsnummer versehenen Bögen kann die Stiftung die folgenden Informationen registrieren.
    1. Name, Adresse, Webseite (falls vorhanden), E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer oder der Bogenmacher und/oder Besitzer

    2. der Name des Bogens, die Jurisdiktionsnummer,
    3. Größe und Daten des Bogens,
    4. die gemessenen Werte bei der Untersuchung des Bogens (falls vorhanden),
    5. das Bild des Bogens (Fotos , Grafiken, Videos),
    6. Informationen zur Markenbenutzung.


Achtung!

Die Ungarische Bogenstiftung ist nicht verantwortlich und gibt keine Garantie für die Qualität, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Bogen, die mit der Jurisdiktionsnummer versehen sind. Die Jurisdiktionsnummer prüft die Glaubwürdigkeit der Bögen zum Zeitpunkt des Urteils.

 

01-emmi.png02-agrarminiszterium.png03-HB.png04-PrintSisters.jpg05-vadaszutak.jpg06-AMC.pngw-GKK-ok.png